Die Sächsische Staatskanzlei muss ihre Facebook-Seite abschalten. "Wesentliche Kritikpunkte, die sich hauptsächlich aus der bisherigen Rechtsprechung und einem Gutachten der Datenschutzkonferenz ergeben, konnten in der Stellungnahme der Sächsischen Staatskanzlei nicht entkräftet werden", sagte die Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert am Freitag in Dresden. Nach wie vor bestehe bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Nutzung einer Facebook-Fanpage eine gemeinsame Verantwortlichkeit mit dem Meta-Konzern. Aktuell könne die Staatskanzlei die Einhaltung der Grundsätze des Datenschutzrechts jedoch nicht nachweisen.