Sachsen führt nach einer jahrelangen Debatte die Kennzeichnungspflicht für Polizisten ein und setzt damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und SPD um. Beamte in geschlossenen Einheiten sollen künftig über einen Nummerncode identifizierbar sein, teilte das Innenministerium am Donnerstag mit.
Auch in den sächsischen Nachbarländern ist die Kennzeichnungspflicht Praxis. In Sachsen-Anhalt bestätigte das Landesverfassungsgericht 2019, dass Polizistinnen und Polizisten im Dienst weiter mit Nummerncodes oder Namensschild unterwegs sein müssen. In Thüringen war die Pflicht zur Kennzeichnung 2017 eingeführt worden. In Brandenburg gilt sie seit 2013.
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