In seiner Urteilsbegründung warf der Richter die Frage auf: „Warum spendet jemand einer politischen Partei?“ Das geschehe etwa auch bei anderen Anliegen wie Krebsforschung, Armut und dem Tierwohl, um bei politischen Funktionsträgern „einen Fuß in der Tür zu haben“. Im Grunde genommen handle es sich dabei um Lobbying, das ja auch nicht strafbar sei. Auch Stieglitz sei ein „Networker“, schlussfolgerte das OLG weiter.
Zur Bestellung von Aufsichtsräten merkte der Richter an, dass es politische Realität sei, dass Minister diese in staatsnahen Betrieben vorschlagen müssten. Die Frage sei, woher sie diese Personen sonst nehmen könnten, wenn sie ihnen nicht in irgendeiner Art und Weise bereits bekannt seien. Das erstinstanzliche Verfahren sei jedenfalls „hervorragend geführt“ worden, auch das Urteil sei sehr gut begründet, weswegen der Berufung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nicht Folge gegeben werde.
Bedarf glaub ich keinem Kommentar.