• Buzztiger
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    1 year ago

    Korrekt, die Rad - und Bürgersteig Übergänge im Kreisverkehr mussten bisher Vorfahrt gewähren, jetzt muss das Auto beim ein- und ausfahren aus dem Kreisverkehr Fußgängern und Radfahrern Vorfahrt gewähren.

    • KasimirDD@feddit.de
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      1 year ago

      Das würde so Tote geben. Der Hartmut hat seinen Führerschein vor 65 Jahren gemacht. Und weil es keine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit gibt, stört es auch keinen, dass sein Sichtfeld nur noch 35% beträgt, dass ein grauer Star dafür sorgt, dass ihm sein Gisela sagen muss welche Farbe die Ampel zeigt und dass aufgrund der verringerten Reaktionsgeschwindigkeit der Bremsweg seines Q5 den der Evergiven bei voller Fahrt um das fünffache überschreitet. Wenn du ihm jetzt was von neuen Verkehrsregeln erzählst, hetzt er seine guten Freunde vom CxU Kreisverband auf dich.