Ich finde es richtig super, dass wir extra einen Paragrafen dafür haben. Ich meine, selbst wenn die Regierung anfängt, den Rechtsstaat zu demontieren, es muss nach Vorschrift geputscht werden!
Ich finde es richtig super, dass wir extra einen Paragrafen dafür haben. Ich meine, selbst wenn die Regierung anfängt, den Rechtsstaat zu demontieren, es muss nach Vorschrift geputscht werden!
Ich will eigentlich nur die Fallstricke aufzeigen. Wenn es soweit kommt, dass die Nazis regieren, ist es zu gefährlich, sich wegen GG Art. 20 Abs. 4 beim Ärger machen sicher zu fühlen. Besser ist, sich nicht erwischen zu lassen.
Guter Punkt, dabei geht es glaube ich aber eher um die Abhandlung nachdem der ganze Bums fertig ist, weil e.g. ein Putschversuch zugunsten einer rechtsstaatlichen Demokratie auf Basis des Grundgesetzes gegen ein Regime Erfolg hatte. Die Putschisten berufen sich dann auf das GG, die Übergangsregierung/die Besatzungsmacht/die neue Regierung kann dann sagen “ja passt so, Sachbeschädigung/Totschlag gilt nicht weil Art. 20”. Oder wenn jemand einen Gunpowder-Plot vorbereitet und Polizei und Justiz aufgrund von Extremwetter oder dergleichen außer Gefecht sind.
Die Verteidigung unter Berufung auf GG Art. 20 Abs. 4 wird auch dann nur erfolgreich sein, wenn die Einzelfälle weg sind. Historische Erfahrungen sprechen dagegen, dass das passieren wird.
ich glaub wenn die Nazis regieren und kommen um einen zu deportieren ist sowieso alles egal, da kann man die auch kaputt machen.
Dann lieber vorher kaputt machen.