Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe muss die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm überarbeiten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden: Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus.
Insbesondere zweispurige Autobahnen dürften gar nicht ohne Tempolimit befahrbar sein. Was da für Geschwindigkeitsdifferenzen zwischen LKW/Bussen und Rasern (finde gerade keinen besseren Begriff) entstehen ist Wahnsinn. Und mit 100-120 km/h biste da mittendrin.
Insbesondere zweispurige Autobahnen dürften gar nicht ohne Tempolimit befahrbar sein. Was da für Geschwindigkeitsdifferenzen zwischen LKW/Bussen und Rasern (finde gerade keinen besseren Begriff) entstehen ist Wahnsinn. Und mit 100-120 km/h biste da mittendrin.