Wenn du ne Rechtsschutzversicherung hast, könntest du riskieren das Auto einfach abschleppen zu lassen. Je nach Erkennbarkeit des Kellers, der örtlichen Umstände, etc. könnte das unter Besitzstörung fallen, die du beseitigen (abschleppen) darfst. Dafür darfst du auch einen Abschlepper rufen, die Kosten, wenn rechtmäßig, trägt im Rahmen der Geschäftsführung ohne Auftrag, höchstwahrscheinlich sogar der Halter des abgeschleppten Fahrzeugs.
Keine Rechtsberatung. Klär das vorher lieber mot einem Anwalt, dem du Fotos von den lokalen Begebenheiten zeigst.
Ein Schild an der Kellerwand anbringen dürfte auch helfen.
Wenn du ne Rechtsschutzversicherung hast, könntest du riskieren das Auto einfach abschleppen zu lassen. Je nach Erkennbarkeit des Kellers, der örtlichen Umstände, etc. könnte das unter Besitzstörung fallen, die du beseitigen (abschleppen) darfst. Dafür darfst du auch einen Abschlepper rufen, die Kosten, wenn rechtmäßig, trägt im Rahmen der Geschäftsführung ohne Auftrag, höchstwahrscheinlich sogar der Halter des abgeschleppten Fahrzeugs.
Keine Rechtsberatung. Klär das vorher lieber mot einem Anwalt, dem du Fotos von den lokalen Begebenheiten zeigst.
Ein Schild an der Kellerwand anbringen dürfte auch helfen.