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    2 months ago

    Soweit ich das verstanden habe:

    • Demo veranstalten, die andere Verkehrsteilnehmer als Nebenwirkung behindert, ist erlaubt
    • Bewusst den Verkehr stören (z.B. durch Blockade an neuralgischen Punkten oder durch Verschmutzen der Fahrbahn) ist verboten

    Soweit kommt mir das recht logisch vor. Und da gab es bei den Protesten im Jänner sicher einige Teilnehmer, die sich die Anzeige verdient haben.