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    1 month ago

    Doch auch wenn die Wahl nicht wiederholt wird, könnte er das Mandat trotzdem noch einbüßen. Denn sollte sich der Verdacht der Wahlfälschung gegen den Mann bestätigen und er deshalb rechtskräftig verurteilt werden, könnte der 44-Jährige seine sogenannte Wählbarkeit verlieren. Diese werde wegen bestimmter Straftaten aberkannt, wozu auch Wahlfälschung zählt, informiert die Landesdirektion.

    Naja… immerhin.