"Rechtschreibleistungen wurden aufgrund Legasthenie nicht bewertet" - ob dieser Vermerk im Abiturzeugnis rechtens ist, soll nun das Bundesverfassungsgericht prüfen. Die Kläger fürchten Nachteile bei Bewerbungen. Von Gigi Deppe.
Ob das irgendeine “Geheim-Taktik” im Einstellungsprozess ist? Dem gewünschten Mitarbeiter einfach vermitteln, dass er es eigentlich eh nicht wert ist, damit man bei den Gehaltsverhandlungen dann “leichteres” Spiel hat?
Ob das irgendeine “Geheim-Taktik” im Einstellungsprozess ist? Dem gewünschten Mitarbeiter einfach vermitteln, dass er es eigentlich eh nicht wert ist, damit man bei den Gehaltsverhandlungen dann “leichteres” Spiel hat?
Oder sie geilen sich daran auf für den abendlichen Kreisew… bin mir nicht mal sicher, was ich ausschreiben darf.
Dumm nur, wenn der gewünschte Mitarbeiter nicht mitspielt… ü