"Rechtschreibleistungen wurden aufgrund Legasthenie nicht bewertet" - ob dieser Vermerk im Abiturzeugnis rechtens ist, soll nun das Bundesverfassungsgericht prüfen. Die Kläger fürchten Nachteile bei Bewerbungen. Von Gigi Deppe.
Seit wann das denn? Die mag in späteren Jahrgängen nicht mehr den Großteil der Note ausmachen, aber bewertet wird sie doch natürlich. Und genau darum geht’s ja auch im OP explizit: die Bewertung bzw ausnahmsweise Nichtbewertung der Rechtschreibung.
Es macht nur einen Teil der Note aus weil davon ausgegangen wird dass man es können sollte. Also wenn du im Abi ständig Rechtschreibfehler machst ist das halt bisschen komisch. Aber im Grunde hat das nichts mit der Aufgabenstellung zu tun. Das ist mehr so Richtung du bekommst auch in Mathe Punkte abgezogen wenn du den Rechenweg nicht nachvollziehbar aufschreibst, weil man die Hälfte nicht lesen kann. Aber wenn jemand Parkinson hat würde ich ihm genauso 15 Punkte in Mathe geben wenn ich teilweiser ein paar Zahlen nicht lesen kann weil er gezittert hat aber eindeutig nachvollziehbar ist das alles richtig ist.
Seit wann das denn? Die mag in späteren Jahrgängen nicht mehr den Großteil der Note ausmachen, aber bewertet wird sie doch natürlich. Und genau darum geht’s ja auch im OP explizit: die Bewertung bzw ausnahmsweise Nichtbewertung der Rechtschreibung.
Es macht nur einen Teil der Note aus weil davon ausgegangen wird dass man es können sollte. Also wenn du im Abi ständig Rechtschreibfehler machst ist das halt bisschen komisch. Aber im Grunde hat das nichts mit der Aufgabenstellung zu tun. Das ist mehr so Richtung du bekommst auch in Mathe Punkte abgezogen wenn du den Rechenweg nicht nachvollziehbar aufschreibst, weil man die Hälfte nicht lesen kann. Aber wenn jemand Parkinson hat würde ich ihm genauso 15 Punkte in Mathe geben wenn ich teilweiser ein paar Zahlen nicht lesen kann weil er gezittert hat aber eindeutig nachvollziehbar ist das alles richtig ist.