Hi,

ich hab letztes Jahr relativ teuer Brennholz im Internet bestellt. Wurde auch geliefert und nach ein bisschen Gemecker wurde auch der Mangel ausgeglichen (Es wurde Mindermenge geliefert. Ich kann es nicht beweisen, aber ich denke Absicht, denke mal Beschwerdequote ist gering. Aber das Problem wurde nach eingien Mails und Anrufen gelöst.

Laut Rechner bekomme ich von der Bundesregierung dafür ca. 280€ Härtefall-Hilfe.

Das Problem: ich habe nie eine richtige Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer bekommen. Ich hab damals auch nicht wirklich drauf geachtet und von einer Härtefallhilfe war noch lange keine Rede.

Ich habe eine Bestellbestätigung und ich habe einen Kreditkartenbeleg. Aber um den Zuschuss zu bekommen muss ich eine Rechnung einreichen.

Jetzt renne ich seit über 6 Wochen dem Lieferanten hinterher. Sitzt im Ausland - hat zum Glück eine deutsche Steuer ID, das ist nämlich auch Vorraussetzung für die Hilfe.

Werde Woche für Woche vertröstet. Systemumstellung, …, blablabla.

Ich hab jetzt schonmal recherchiert. Irgendwie hat man Recht auf eine Rechnung, irgendwie auch wieder nicht.

Wer zum Ausstellen einer Rechnung verpflichtet ist, ergibt sich aus § 14 Abs. II UstG. Demnach besteht die Pflicht zur Rechnungsstellung in erster Linie für Geschäfte zwischen zwei Unternehmern. Gegenüber Verbrauchern besteht eine Pflicht zur Rechnungsstellung nur, wenn Werklieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück Inhalt des Vertrags sind. Also Leistungen, die sich auf die Bebauung, Verwertung, Nutzung oder Unterhaltung eines Grundstücks beziehen. Dazu zählen in erster Linie alle Leistungen im Zusammenhang mit einem Hausbau oder einer Haussanierung bzw. -renovierung oder Gartenarbeiten. Für alle anderen Geschäfte hat der Verbraucher gegenüber dem Unternehmer lediglich Anspruch auf einen Zahlungsbeleg. In der Praxis stellen aber Unternehmer auch für solche Geschäfte häufig automatisch eine Rechnung aus. Einen Anspruch haben die Kunden hierauf aber nicht.

Siehe z.B. https://www.123recht.de/ratgeber/experteninterviews/Rechnungen-und-Mahnungen-was-Verbraucher-wissen-sollten-__a158638.html

Für 280€ jetzt einen Rechtsanwalt einschalten? Kann ich die beim Finanzamt “anschwärzen”?

Habe ich als Verbraucher irgendeinen Hebel?

Was würdet ihr tun? - Ausser den Shop negativ bewerten 🤷

  • A2PKXG@feddit.deM
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    1 year ago

    Als ob es so einfach ist, als Händler keine Steuern zu zahlen. Und trotzdem Kreditkarten anbieten zu können

    • aslmx@feddit.deOP
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      1 year ago

      Keine Ahnung. Ich sage ja auch nicht das er keine Steuern zahlt. Es ging nur darum, wie ich ggf. den Druck erhöhen kann das er mir eine Rechnung ausstellt… Das sollte nämlich wirklich einfacher sein als mich ständig am Telefon zu vertrösten… was einfach lästig ist.

      • A2PKXG@feddit.deM
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        1 year ago

        Man kann innerhalb von 6 Monaten ein Chargeback starten für Kreditkartenzahlungen. Das hassen händler. Je nach Zahlungsanbieter bekommen die dafür sogar eine Gebühr, selbst wenn der händler nichts falsch gemacht hat, und das Chargeback ohne Grund eingeleitet wurde. Das wäre ein Hebel, aber wahrscheinlich ist es schon zu spät.

        Irgendwo habe ich gehört, dass Amerikanische Touristen in Brasilien unbeliebt sind, weil die das häufig für jede Urlaubsausgabe machen.