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      8 months ago

      https://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html

      Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist zumindest auch keine Sache die nur minimal bestraft wird, vor allem bei Vorsatz der hier recht leicht nachzuweisen sein sollte, versehentlich spannt ja niemand Angelschnüre über die Fahrbahn.

    • statist43@feddit.de
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      8 months ago

      Pff, die ermittlungen finden statt, weil das ja ungewollt ein paar Insekten von der Windschutzscheibe hätte abkratzen können. Wenn es denn noch Insekten gäbe.

      Was für Mord? Die Insekten sind schon tot. /s