Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass nur ein schuldhafter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung zur Verhängung einer Geldbuße führen kann.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass nur ein schuldhafter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung zur Verhängung einer Geldbuße führen kann.
Ja gut, aber hat deutsche wohnen se jetzt fahrlässig gehandelt? Ich meine, was ist der Grund wieso Kundendaten zu spät gelöscht wurden? Bei Unternehmen, die einen Datenschutzbeauftragten haben, fällt mir jetzt kein Grund ein, dass es nicht gemacht wurde… Es sei denn es wurde vergessen oder so
Das zu beurteilen ist nicht Aufgabe des EuGH: „Das Kammergericht wird den Fall nun unter Berücksichtigung des Urteils zu entscheiden haben“.