Die Union legt in der Debatte ums Bürgergeld nach. “Wem ein Angebot gemacht oder wer gefördert wird, hat die Pflicht, dies auch zu nutzen”, sagt Jens Spahn. Ansonsten solle die Finanzierung gestrichen werden. Und wenn die Rechtsprechung in Karlsruhe dem entgegenstehe, müsse man eben die Verfassung ändern.
Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Jens Spahn, hat eine Verfassungsänderung zur rechtsicheren Verschärfung von Sanktionen im Bürgergeld gefordert. “Menschen, die arbeiten können und ein Jobangebot erhalten, dies aber nicht annehmen, sollten im Grunde kein Bürgergeld mehr bekommen”, sagte das CDU-Präsidiumsmitglied dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). “Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern.”
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Und wo ist dann jetzt noch der Unterschied zu Hartz 4, außer dem Namen?
Jeden wirklich relevanten Unterschied hat die Union schon im Bundesrat verhindert.