Der Vater des Hanau-Attentäters belästigt immer wieder Angehörige der Opfer. Nun schickte er eine klare Botschaft an die Mutter eines der Ermordeten. Was tun die Behörden? Von R. Bongen, J. Feldmann und S. Friedrich.
Therapie muss mensch wollen… Aufgrund der Häufigkeit, aber auch der Tatsache, daß seine Erkrankung auch seinen Sohn zum Nazi-Massenmörder mit Wahnvorstellungen (von QAnon bis Oldschool Nazi war bei dem ja alles dabei…) und der immer wieder ständigen Straftaten wäre eine Unterbringung nach § 63 StGB vielleicht drin. Das muss die Staatsanwaltschaft und dann ein Richter aber auch wollen. Hat zurecht hohe Hürden (macht ja Sinn) aber in dem Falle würde ich laienhaft auch sagen: Landesklinik freut sich.
Beim Sohn war eine Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis angenommen worden und eine gemeinsame psychische Störung mit dem Vater. Da gibt es ja ohnehin eine genetische Komponente und ja, da sollte eine Unterbringung eigentlich drin sein. Im Gesetz steht aber nun einmal das mit den “erheblichen Straftaten” und dafür hat er sich bisher nicht qualifiziert.
“Eine Straftat von erheblicher Bedeutung liegt vor, wenn sie mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen” laut Bundesverfassungsgericht…
Warten wir mal ab. Und wie ich bereits sagte, dass die Hürden so hoch sind macht ja durchaus Sinn in Sachen “Rechtsstaatliche Prinzipien und Rechtsstaatlichkeit”.
War da nicht auch was mit Eigen- und/oder Fremdgefährdung?
Therapie muss mensch wollen… Aufgrund der Häufigkeit, aber auch der Tatsache, daß seine Erkrankung auch seinen Sohn zum Nazi-Massenmörder mit Wahnvorstellungen (von QAnon bis Oldschool Nazi war bei dem ja alles dabei…) und der immer wieder ständigen Straftaten wäre eine Unterbringung nach § 63 StGB vielleicht drin. Das muss die Staatsanwaltschaft und dann ein Richter aber auch wollen. Hat zurecht hohe Hürden (macht ja Sinn) aber in dem Falle würde ich laienhaft auch sagen: Landesklinik freut sich.
Beim Sohn war eine Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis angenommen worden und eine gemeinsame psychische Störung mit dem Vater. Da gibt es ja ohnehin eine genetische Komponente und ja, da sollte eine Unterbringung eigentlich drin sein. Im Gesetz steht aber nun einmal das mit den “erheblichen Straftaten” und dafür hat er sich bisher nicht qualifiziert.
“Eine Straftat von erheblicher Bedeutung liegt vor, wenn sie mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen” laut Bundesverfassungsgericht…
Warten wir mal ab. Und wie ich bereits sagte, dass die Hürden so hoch sind macht ja durchaus Sinn in Sachen “Rechtsstaatliche Prinzipien und Rechtsstaatlichkeit”.
War da nicht auch was mit Eigen- und/oder Fremdgefährdung?