Ich kenn zwar deine genauen Umstände nicht, so weit ich weiß gilt der Regel mit der Umziehzeit nur für spezielle Arbeitskleidung, also sowas wie Sicherheitsshuhe oder Helm, was man außerhalb der Arbeit nicht tragen darf / möchte. Also je nach dem was für Arbeitskleidung du hast und was euer Betriebsrat dazu sagt gilt die Regel eventuell erstmal nicht oder nur für einen Teil der Kleidung. Ansprechen schadet sicher nicht, es ist nur nicht so offensichtlich wie das nutzen der Pause zum Schlafen.
Das war möglicherweise etwas unpräzise ausgedrückt von mir, aber genau was ich sagen wollte.
Unter dem Ausdruck Arbeitskleidung kann man viel verstehen, was nicht alles abdeckt sein muss. Solange das nicht bereits der Betriebsrat geklärt hat, müsste man das im Zweifel auch erst vor Gericht klären. Wenn also den Status quo bisher noch keiner angefochten hat - alle Kollegen ziehen sich in der Freizeit um - dann ist das im Zweifel nicht das stärkste Argument im Disput mit der Leitung.
Sicher sind absolute Aussagen auf Basis schwammiger Informationen deutlich hilfreicher, als ein kleiner Hinweis das es sich möglicherweise um eine Grauzone handeln könnte.