Wunderschön. Uns wurde jetzt die Fahrradkellertür über mehrere Tage so zugeparkt, dass man sie nicht öffnen konnte. Das Ordnungsamt - gerade am Zettel verteilen - darauf angesprochen, antwortet, dass das so ok sei. Immer wieder schön, wie man als Radfahrer berücksichtigt wird.
Du kriegst das Auto da zwar nicht weg, aber du kannst dafür sorgen, dass die Person sich beim nächsten Mal einen Parkplatz sucht, bei der ihr Auto nicht beschädigt wird.
Dann ist aber die Person vom Ordnungsamt entweder völlig vernagelt oder böswillig. Oder beides natürlich. Meistens beides. Da hätte ich nochmal nachgehakt.
Da müsste eigentlich eine Sperrfläche hin, wir haben Rollstuhlfahrer im Haus und nebenan ist eine Grundschule. Lebensrealität sieht aber so aus, als dass hier alles voll mit SUVs steht.
Wenn du ne Rechtsschutzversicherung hast, könntest du riskieren das Auto einfach abschleppen zu lassen. Je nach Erkennbarkeit des Kellers, der örtlichen Umstände, etc. könnte das unter Besitzstörung fallen, die du beseitigen (abschleppen) darfst. Dafür darfst du auch einen Abschlepper rufen, die Kosten, wenn rechtmäßig, trägt im Rahmen der Geschäftsführung ohne Auftrag, höchstwahrscheinlich sogar der Halter des abgeschleppten Fahrzeugs.
Keine Rechtsberatung. Klär das vorher lieber mot einem Anwalt, dem du Fotos von den lokalen Begebenheiten zeigst.
Ein Schild an der Kellerwand anbringen dürfte auch helfen.
Wunderschön. Uns wurde jetzt die Fahrradkellertür über mehrere Tage so zugeparkt, dass man sie nicht öffnen konnte. Das Ordnungsamt - gerade am Zettel verteilen - darauf angesprochen, antwortet, dass das so ok sei. Immer wieder schön, wie man als Radfahrer berücksichtigt wird.
Du kriegst das Auto da zwar nicht weg, aber du kannst dafür sorgen, dass die Person sich beim nächsten Mal einen Parkplatz sucht, bei der ihr Auto nicht beschädigt wird.
Ein paar Mal ruckartig öffnen?
Ja gut, dann hab ich das gleiche Problem mit Sachbeschädigung. Ich will anderen Leuten keine Lektion erteilen, ich will nur nicht genervt werden.
Geht leider oft Hand in Hand
Ich hab ihn angeschissen und jetzt ist er das Gespött der Nachbarschaft. Immerhin nur seelischer Schaden und nix am Auto.
MaiMais des Mädchens aus der Tomatenwerbung Warum nicht beides?
Dann ist aber die Person vom Ordnungsamt entweder völlig vernagelt oder böswillig. Oder beides natürlich. Meistens beides. Da hätte ich nochmal nachgehakt.
Da müsste eigentlich eine Sperrfläche hin, wir haben Rollstuhlfahrer im Haus und nebenan ist eine Grundschule. Lebensrealität sieht aber so aus, als dass hier alles voll mit SUVs steht.
Wenn du ne Rechtsschutzversicherung hast, könntest du riskieren das Auto einfach abschleppen zu lassen. Je nach Erkennbarkeit des Kellers, der örtlichen Umstände, etc. könnte das unter Besitzstörung fallen, die du beseitigen (abschleppen) darfst. Dafür darfst du auch einen Abschlepper rufen, die Kosten, wenn rechtmäßig, trägt im Rahmen der Geschäftsführung ohne Auftrag, höchstwahrscheinlich sogar der Halter des abgeschleppten Fahrzeugs.
Keine Rechtsberatung. Klär das vorher lieber mot einem Anwalt, dem du Fotos von den lokalen Begebenheiten zeigst.
Ein Schild an der Kellerwand anbringen dürfte auch helfen.