Dabei sieht das Wasserentnahmeentgeltgesetz durchaus Ausnahmen vor, in denen die Gebühr nicht bezahlt werden muss. Zum Beispiel dann, wenn Landwirte das abgezapfte Wasser auf ihre Felder sprühen. Auch für Löschwasser oder für den Betrieb von Wasserkraftwerken entfällt die Gebühr.
Ah, schön, dass die Landwirte, die natürlich besonders viel Wasser verbrauchen, hier mal wieder eine Extrawurst haben.
Ah, schön, dass die Landwirte, die natürlich besonders viel Wasser verbrauchen, hier mal wieder eine Extrawurst haben.