"Rechtschreibleistungen wurden aufgrund Legasthenie nicht bewertet" - ob dieser Vermerk im Abiturzeugnis rechtens ist, soll nun das Bundesverfassungsgericht prüfen. Die Kläger fürchten Nachteile bei Bewerbungen. Von Gigi Deppe.
Naja, aber wenn du der Person aufgrund ihrer Legasthenie eine Deutschnote gibst, die ein Schüler ohne Legasthenie mit gleichen Leistungen nie im Leben kriegen würde, dann ist das ja auch irgendwie unfair.
das stellt doch vor allem das notenvergeben an sich in frage…
und ganz ehrlich, wenn eine person schon eine behinderung hat, dann gönne ich dieser person gute noten. das leben hat doch noch genug behinderungen parat
Ja, aber willst du der Person dann trotzdem eine 1 oder 2 in Deutsch geben, wenn sie Probleme beim lesen hat? Das ist ja auch nicht fair gegenüber anderen die problemlos lesen können, aber vielleicht nicht so gut Gedichte interpretieren. Also einfach so eine gute Note ist keine Option meiner Meinung nach. Aber ja, in das Zeugnis hätte ich das nicht geschrieben, vielleicht einfach leer lassen …
Seit wann das denn? Die mag in späteren Jahrgängen nicht mehr den Großteil der Note ausmachen, aber bewertet wird sie doch natürlich. Und genau darum geht’s ja auch im OP explizit: die Bewertung bzw ausnahmsweise Nichtbewertung der Rechtschreibung.
Es macht nur einen Teil der Note aus weil davon ausgegangen wird dass man es können sollte. Also wenn du im Abi ständig Rechtschreibfehler machst ist das halt bisschen komisch. Aber im Grunde hat das nichts mit der Aufgabenstellung zu tun. Das ist mehr so Richtung du bekommst auch in Mathe Punkte abgezogen wenn du den Rechenweg nicht nachvollziehbar aufschreibst, weil man die Hälfte nicht lesen kann. Aber wenn jemand Parkinson hat würde ich ihm genauso 15 Punkte in Mathe geben wenn ich teilweiser ein paar Zahlen nicht lesen kann weil er gezittert hat aber eindeutig nachvollziehbar ist das alles richtig ist.
ich finde das ein unding - wie weit ist man dann davon entfernt, generell behinderungen in zeugnissen zu vermerken? 😤
Naja, aber wenn du der Person aufgrund ihrer Legasthenie eine Deutschnote gibst, die ein Schüler ohne Legasthenie mit gleichen Leistungen nie im Leben kriegen würde, dann ist das ja auch irgendwie unfair.
das stellt doch vor allem das notenvergeben an sich in frage… und ganz ehrlich, wenn eine person schon eine behinderung hat, dann gönne ich dieser person gute noten. das leben hat doch noch genug behinderungen parat
Ja, aber willst du der Person dann trotzdem eine 1 oder 2 in Deutsch geben, wenn sie Probleme beim lesen hat? Das ist ja auch nicht fair gegenüber anderen die problemlos lesen können, aber vielleicht nicht so gut Gedichte interpretieren. Also einfach so eine gute Note ist keine Option meiner Meinung nach. Aber ja, in das Zeugnis hätte ich das nicht geschrieben, vielleicht einfach leer lassen …
Weil es selbst bei Deutsch nicht auf Rechtschreibung ankommt?
Seit wann das denn? Die mag in späteren Jahrgängen nicht mehr den Großteil der Note ausmachen, aber bewertet wird sie doch natürlich. Und genau darum geht’s ja auch im OP explizit: die Bewertung bzw ausnahmsweise Nichtbewertung der Rechtschreibung.
Es macht nur einen Teil der Note aus weil davon ausgegangen wird dass man es können sollte. Also wenn du im Abi ständig Rechtschreibfehler machst ist das halt bisschen komisch. Aber im Grunde hat das nichts mit der Aufgabenstellung zu tun. Das ist mehr so Richtung du bekommst auch in Mathe Punkte abgezogen wenn du den Rechenweg nicht nachvollziehbar aufschreibst, weil man die Hälfte nicht lesen kann. Aber wenn jemand Parkinson hat würde ich ihm genauso 15 Punkte in Mathe geben wenn ich teilweiser ein paar Zahlen nicht lesen kann weil er gezittert hat aber eindeutig nachvollziehbar ist das alles richtig ist.