"Rechtschreibleistungen wurden aufgrund Legasthenie nicht bewertet" - ob dieser Vermerk im Abiturzeugnis rechtens ist, soll nun das Bundesverfassungsgericht prüfen. Die Kläger fürchten Nachteile bei Bewerbungen. Von Gigi Deppe.
Und auch, dass man nach einer fertigen, sehr gut bestandenen Ausbildung und 4 Jahren Berufserfahrung auf einem abgebrochenen Studium (welches nicht mal das Fach selbst war sondern gar nichts damit zu tun hatte) rumgeritten ist. Hab dann gemeint, wenn es denn so stört, kann ich auch gehen, den Zirkus brauche ich nicht mitmachen.
Ob das irgendeine “Geheim-Taktik” im Einstellungsprozess ist? Dem gewünschten Mitarbeiter einfach vermitteln, dass er es eigentlich eh nicht wert ist, damit man bei den Gehaltsverhandlungen dann “leichteres” Spiel hat?
Diesen kuriosen Fall hatte ich Mal.
Und auch, dass man nach einer fertigen, sehr gut bestandenen Ausbildung und 4 Jahren Berufserfahrung auf einem abgebrochenen Studium (welches nicht mal das Fach selbst war sondern gar nichts damit zu tun hatte) rumgeritten ist. Hab dann gemeint, wenn es denn so stört, kann ich auch gehen, den Zirkus brauche ich nicht mitmachen.
Die Gesichter waren es wert.
Ob das irgendeine “Geheim-Taktik” im Einstellungsprozess ist? Dem gewünschten Mitarbeiter einfach vermitteln, dass er es eigentlich eh nicht wert ist, damit man bei den Gehaltsverhandlungen dann “leichteres” Spiel hat?
Oder sie geilen sich daran auf für den abendlichen Kreisew… bin mir nicht mal sicher, was ich ausschreiben darf.
Dumm nur, wenn der gewünschte Mitarbeiter nicht mitspielt… ü