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Die Förderung ist mit dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie seit dem 22. Juni 2023 möglich. Erst ab diesem Tag darf mit dem Vorhaben begonnen werden.
Mit Vorhabensbeginn ist der Tag der verbindlichen Bestellung bzw. des Kaufvertrages der Stecker-PV-Anlage gemeint.
Für Stecker-PV-Anlagen, die bereits vor dem 22. Juni 2023 und somit Inkrafttreten der Förderrichtlinie verbindlich bestellt oder gekauft wurden, ist eine Förderung ausgeschlossen.
Die Beantragung der Förderung erfolgt nach Abschluss des Vorhabens, das heißt nach dem Kauf und der erfolgreichen Installation/ Inbetriebnahme der Stecker-PV-Anlage.
Der Antrag auf Förderung beinhaltet zugleich den Verwendungsnachweis und den Auszahlungsantrag. Das heißt für das Vorhaben ist nur ein Antrag zu stellen.
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