Die Ampel scheitert mit ihrem neuen Wahlrecht in Teilen in Karlsruhe. Die Richter erklären die Streichung der Grundmandatsklausel in ihrer aktuellen Form für verfassungswidrig. Weitere Aspekte der Reform bleiben aber in Kraft.
Ganz ehrlich… Was hat eine regional Partei die nur in einem Bundesland zur Wahl steht im Bundestag verloren? Wenn sie so sehr darauf aus sind im Bundestag zu sein sollen sie auch bundesweit antreten. Aber das wär ja für die CXU Parteien Konkurrenz und so zu bescheißen ist denen ja nur Recht…
Das kapiere ich auch nicht bei der Argumentation des Gerichts. Die Partei tritt freiwillig in 15 Bundesländern nicht an und sieht sich nun im bundesweiten Parlament benachteiligt? Was könnte man da bloß dagegen tun? Aber dann wäre es ja keine Truppe für bayerische Partikularinteressen mehr, Gott bewahre!
Es ist das gesamtdeutsche Parlament und demnach sollte es gesamtdeutschen Interessen und Parteien vorbehalten sein.
Ich finde auch, dass man für die Zweitstimmen einen bundesweiten Antritt voraussetzen sollte. Zumindest wenn die Partei bereits einmal im Bundestag war. Dann können kleinere Parteien noch hineinwachsen.
Das regionale Interessen im Bundestag vertreten sein sollen, wurde bewusst so mit der Aufteilung in Erst- und Zweitstimme im Grundgesetz verankert. Und da ist die Idealvorstellung Hälfte Direktkandidaten und Hälfte Parteilisten.
Das ging auch so lange ganz gut, wie der Bundestag nur aus SPD und CDU/CSU und ein bisschen FDP bestand.
regional Partei die nur in einem Bundesland zur Wahl steht
Das mit “nur 1 Bundesland” beruht ja auf einer langjährigen Gebietsschutz-Vereinbarung zwischen den C-Parteien. Es ist nicht so, dass die CSU immer klein bleiben will :-) und wenn die Idee der Ampel hier durchkommt, kann man sich schon vorstellen, dass die CSU die Vereinbarung vielleicht bald in Frage stellen wird.
Ganz ehrlich… Was hat eine regional Partei die nur in einem Bundesland zur Wahl steht im Bundestag verloren? Wenn sie so sehr darauf aus sind im Bundestag zu sein sollen sie auch bundesweit antreten. Aber das wär ja für die CXU Parteien Konkurrenz und so zu bescheißen ist denen ja nur Recht…
Das kapiere ich auch nicht bei der Argumentation des Gerichts. Die Partei tritt freiwillig in 15 Bundesländern nicht an und sieht sich nun im bundesweiten Parlament benachteiligt? Was könnte man da bloß dagegen tun? Aber dann wäre es ja keine Truppe für bayerische Partikularinteressen mehr, Gott bewahre!
Es ist das gesamtdeutsche Parlament und demnach sollte es gesamtdeutschen Interessen und Parteien vorbehalten sein.
Ich finde auch, dass man für die Zweitstimmen einen bundesweiten Antritt voraussetzen sollte. Zumindest wenn die Partei bereits einmal im Bundestag war. Dann können kleinere Parteien noch hineinwachsen.
Das regionale Interessen im Bundestag vertreten sein sollen, wurde bewusst so mit der Aufteilung in Erst- und Zweitstimme im Grundgesetz verankert. Und da ist die Idealvorstellung Hälfte Direktkandidaten und Hälfte Parteilisten.
Das ging auch so lange ganz gut, wie der Bundestag nur aus SPD und CDU/CSU und ein bisschen FDP bestand.
Zumindest in dem Punkt hat sich ja nicht viel verändert… ;)
Das mit “nur 1 Bundesland” beruht ja auf einer langjährigen Gebietsschutz-Vereinbarung zwischen den C-Parteien. Es ist nicht so, dass die CSU immer klein bleiben will :-) und wenn die Idee der Ampel hier durchkommt, kann man sich schon vorstellen, dass die CSU die Vereinbarung vielleicht bald in Frage stellen wird.